Gebühren
Gebührenliste
1. Gebühren
Diese Gebührenliste ist Bestandteil des VERLEIHVERTRAG FÜR E-FAHRZEUGE.
1.1 Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen
Pick-e-Bike ist berechtigt, dem Nutzer bei entsprechendem Verschulden Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Ausserordentliche Aufwendungen sind insbesondere: – sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Miete – sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen eines Fahrzeugs während der Miete – sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Unfall während der Miete – sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem angeblichen Verstoss gegen Verkehrsregeln oder angeblichen Straftaten während der Miete
Die Gebühren berechnen sich nach dem im Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs geltenden Gebührenliste. Die aktuell gültige Gebührenliste kann auf der Website von Pick-e-Bike unter www.pickebike.ch eingesehen werden. Pick-e-Bike kann die Gebühren jederzeit mit Wirkung für alle künftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen.
1.2 Ansätze
a) Selbstbehalt bei Unfall oder Beschädigung von Fahrzeugen
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen des Fahrzeugs wird der Versicherungsselbstbehalt in der Höhe von CHF 200 zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
b) Bussgelder
Bussen werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25 in Rechnung gestellt.
c) Strafrechtliche Verfolgung/Tatbestände
Der Aufwand für die Mithilfe bei strafrechtlicher Verfolgung wird bei ausreichendem Tatverdacht zum Stundenansatz von CHF 110 berechnet. Es wird mindestens eine Stunde Aufwand verrechnet.
d) Fahren ohne gültigen Führerschein
Bei Fahren ohne gültigen Führerschein, trotz Entzugs eines Führerscheins sowie trotz Fahrverbots wird eine Zusatzgebühr in Höhe von CHF 50 verrechnet.
e) Überlassung des Fahrzeuges an Dritte (unberechtigte Weitergabe)
Bei Überlassung eines Fahrzeugs an unberechtigte Dritte wird für die Sperrung und Löschung des Nutzers eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 verrechnet.
f) Fahrtkosten für Service bei Kundenverschulden
Fahrtkosten für Serviceeinsätze bei Kundenverschulden werden nach Aufwand zu einem Stundenansatz von CHF 110 berechnet. Es wird mindestens eine Stunde Aufwand verrechnet.
g) Unzulässige Auslandsfahrt
Für unzulässige Fahrten ins Ausland wird eine Zusatzgebühr von CHF 100 in Rechnung gestellt.
h) Abstellen des Fahrzeugs ausserhalb der Pick-e-Bike-Zone
Für die Rückholung von ausserhalb der Picke-e-Bike-Zone abgestellten Fahrzeugen wird eine Servicegebühr von CHF 10 in Rechnung gestellt.
f) Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
Für das Umparkieren widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge wird eine Gebühr von CHF 100 in Rechnung gestellt.
g) Verlust von Fahrzeugen oder Zubehör (Batterie, Schutzhelm, etc.)
Bei Verlust von Fahrzeugen oder Zubehör wird der Zeitwert des jeweiligen Gegenstandes zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
h) Verunreinigung von Fahrzeugen
Bei Verunreinigung von Fahrzeugen wird der Reinigungsaufwand zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 in Rechnung gestellt.
i) Verstoss gegen sonstige Mietbedingungen
Entstandene Aufwände bei Verstoss gegen sonstige Mietbedingungen werden mit einer Gebühr von CHF 100 in Rechnung gestellt.
1.3 Anfragen
Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden:
Pick-e-Bike AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil, hello(at)pickebike.ch